Betrugsbekämpfungsgesetz 2006

 

Durch eine Änderung der Bundesabgabenordnung werden Einnahmen-/Ausgabenrechner mit 01.01.2007 dazu verpflichtet, alle Ein- und Ausgänge von Bargeld täglich einzeln aufzuzeichnen. Damit wird ein weiterer Schritt zur Betrugsbekämpfung gesetzt und soll eine genauere nachvollziehbare Buchführung erreicht werden. Für zehntausende kleine Gewerbetreibende hätte dies allerdings eine massive bürokratische Belastung bedeutet.

Aufgrund einer Verordnung sind alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von EUR 150.000,00 von der verschärften Aufzeichnung ausgenommen worden.

Unabhängig von der Umsatzgrenze gilt zusätzlich auch die sogenannte "Kalte- Hände-Regelung". Diese bezieht sich auf Verkäufe an öffentlich zugänglichen Orten, wenn diese Verkäufe nicht in fest umschlossenen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Davon betroffen sind fahrende Händler, Verkaufsstände von Gastronomiebetrieben aber auch, hochaktuell, die Tätigkeit von Maroniverkäufern oder Weihnachtsständen bei Christkindlmärkten. All diesen Unternehmen ist witterungs- oder verkaufsabhängig die Einzelaufzeichnung nicht zumutbar. In all diesen Fällen kann die Losungsaufzeichnung beispielsweise durch Strichlisten in Tabellenform vorgenommen werden.
Insgesamt sollte damit die Barbewegungsverordnung eine gelungene Balance zwischen verbesserter Betrugsbekämpfung auf der einen, und der notwendigen Flexibilität für die Bedürfnisse der Kleinbetriebe auf der anderen Seite sein.