GmbH light

 

Am 01. Juli 2013 ist die "GmbH light" in Kraft getreten. Damit wurde eine Herabsetzung des Mindesstammkapitals von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 ermöglicht. Nicht nur Neugründer, sondern auch bereits bestehende GmbHs können von der neuen Gesetzeslage profitieren.

 

  1. Automatische Herabsetzung der gesetzlichen Mindest-Körperschaftsteuer

    Die Mindest-Körperschaftsteuer wird stets in Höhe von 5 % der gesetzlichen Mindesthöhe des Stammkapitals bemessen. Durch die Herabsetzung der gesetzlichen Mindesthöhe ab 01. Juli 2013 von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 ermäßigt sich die Mindest-Körperschaftsteuer von bisher EUR 1.750,00 auf EUR 500,00 jährlich. Die quartalsmäßigen Vorauszahlungen reduzieren sich daher von bisher EUR 437,00 auf EUR 125,00.


  2. Eliminierung der ausstehenden Einlagen durch nominelle Herabsetzung des Stammkapitals

    Wurde die Stammeinlage von bisher EUR 35.000,00 nicht in voller Höhe eingezahlt, scheinen in der Bilanz ausstehende Einlagen auf. Durch eine nominelle Kapitalherabsetzung - hier wird das Stammkapital nur buchmäßig zugunsten der nicht gebundenen Kapitalrücklage verringert - kann nun die Verpflichtung zur Einzahlung der noch ausstehenden Einlage durch eine rein buchtechnische Maßnahme eliminiert werden.


  3. Einlagenrückzahlung durch effektive Kapitalherabsetzung steuerfrei

    Bei einer effektiven Kapitalherabsetzung erhalten die Gesellschafter einen Teil ihrer Stammeinlage wieder zurück. Voraussetzung ist, dass alle Gläubiger der effektiven Kapitalherabsetzung zustimmen. Diese "Einlagenrückzahlungen" erfolgen steuerfrei. Es wird also nicht (wie bei einer Gewinnausschüttung) 25 % Kapitalertragsteuer fällig. Im Idealfall kann - bei einer effektiven Kapitalherabsetzung von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 - eine Steuerersparnis von EUR 6.250,00 (= 25 % von EUR 25.000,00) erzielt werden.


Die Entscheidung, ob die Umsetzung dieser neuen Regelung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, sollte jedenfalls mit Ihrer steuerlichen Vertretung besprochen werden, die auch das etwaige Anfallen von Kosten und Gebühren klären kann.